Allgemeine Geschäftsbedingungen Better Tennis Academy GmbH und BTA Training GmbH (im weiteren als BTA bezeichnet)

Vertragsabschluss, Geltungsbereich, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der BTA Training GmbH oder der Better Tennis Academy GmbH (im Weiteren als BTA bezeichnet) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der BTA kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die BTA ist in der Annahme eines Auftrages frei. Bei Zustandekommen des Vertrages gelten die AGB der BTA als anerkannt. Die BTA ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

Training

Die BTA bietet  Einzel-, Gruppen-, Leistungs- und Mannschaftstrainings an, weiters Ballschule-Kurse, Tenniscamps und Turnierbetreuung. Sie veranstaltet auch Turniere, Workshops, Wintercups und div. andere Events und Veranstaltungen. Eine genaue Leistungsübersicht findet sich auf unserer Website unter https://better-tennis.at.

Die BTA teilt die Unterrichts-Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Dabei versucht die BTA auf die Wünsche der Kunden  nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die BTA bemüht sich jedoch Kundenwünschen bestmöglich zu entsprechen, diese sind seitens des Kunden schriftlich mitzuteilen.

Bei Bedarf kann die Einteilung auch nach Trainingsbeginn noch verändert werden. Dies betrifft sowohl die Gruppenzusammenstellung als auch die Gruppengröße. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei geänderten Gruppengrößen sind eventuell anfallende Preisunterschiede seitens der BTA (bei Hinzukommen eines zusätzlichen Spielers) bzw. des Kunden (bei Ausfall eines Spielers) auszugleichen.

Die BTA behält sich Einteilung und Benennung des Trainers, ebenso das Recht eines Trainerwechsels während eines laufenden Trainings oder Kurses vor.

Dauer der Trainingseinheit

Die Dauer der Trainingseinheit beträgt 55 Minuten

Preise/Zahlungen

Die Preise sämtlicher Dienstleistungen sind immer aktuell unter https://better-tennis.at ersichtlich. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Sämtliche Preise der BTA sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit abänderbar, sämtliche angegebenen Preise sind einschließlich der österreichischen Umsatzsteuer (als Bruttopreise) angegeben.

Sämtliche Kurse, Blöcke, Trainerstunden oder sonstigen Dienstleistungen der BTA sind im Vorhinein zur Gänze zu bezahlen. Für Spieler die am Leistungstraining der BTA teilnehmen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Das Entgelt für Leistungstraining ist als Jahrestrainingsentgelt anzusehen, das in monatliche Raten aufgegliedert wird.

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils zu Kurs-, Trainings- oder Dienstleistungsbeginn oder spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

In Sonderfällen können mit der BTA Teilzahlungen auf Kurskosten vereinbart werden, die vereinbarten Zahlungstermine sind seitens des Kunden genau einzuhalten sonst erlischt die Teilzahlungsvereinbarung.

Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 14 Tagen, ist die Tennisschule berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 6% Rechnung zu stellen.

Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten  zu ersetzen. Pro Mahnung durch die BTA stellt diese dem Kunden Mahnbearbeitungs-und Portokosten in Rechnung.

Sollte ein Spieler seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 21 Tagen nachgekommen sein, behält sich die BTA das Recht vor, den Spieler bis zur Einzahlung vom Training auszuschließen. In diesem Falle entfällt bei Leistungs- und Gruppentrainings die Leistungsverpflichtung der BTA, aber der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.

Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Training mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der BTA, während der Anspruch auf Trainingsentgelt (im Folgenden immer inklusiver der anfallenden Platzmiete) für die BTA erhalten bleibt.

Bei Einzeltraining ist eine Absage bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin möglich. Bei Absage unter 24 Stunden wird das komplette Trainingshonorar inkl. Platzmiete verrechnet.

Kunden, die an einem Training oder einer Dienstleistung in einer Gruppe teilnehmen (2 oder mehr Personen) können von ihnen versäumte Stunden weder zu einem anderen Termin kostenlos nachholen, noch erhalten sie nachträglich eine Teilrückerstattung des Kaufpreises oder eine Gutschrift eines Teilbetrages, wenn die von ihnen versäumte Unterrichtsstunde(n) mit anderen Mitgliedern der Trainingsgruppe abgehalten wurde. Dies gilt auch, wenn der einzelne Kunde 24 Stunden oder früher absagt. Sollten alle Mitglieder der Trainingsgruppe 24 Stunden vor Trainingsbeginn geschlossen absagen, dann ist eine kostenlose Verschiebung der abgesagten Trainingseinheit möglich.

Bei Leistungstraining, das als Jahrestraining mit monatlicher Zahlung zu verstehen ist, bleibt die Zahlungsverpflichtung der monatlichen Raten des Kunden aufrecht, auch wenn einige Trainingswochen aufgrund von Urlaub oder sonstigen Gründen ausfallen.

Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab 4 Wochen) auf Grund einer Verletzung, Krankheit o.ä. kann gegen Vorlage eines ärztlichen Atests eine Vereinbarung getroffen werden, um die bereits bezahlten und nicht konsumierten Trainingseinheiten gutzuschreiben.

Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt.

Muss das Training wegen widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 30 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.

Rabatte oder Sonstige Gutschriften werden auf zukünftige Leistungen angerechnet und werden nicht in bar abgelöst.

Für die Stornierung von Feriencamps gelten folgende Regeln:

Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn: 20%

Ab 6 Tage bis 3 Tage vor Campbeginn: 30%

Ab dem 3. Tag vor Campbeginn: 50%

Wenn der Kunde dem Camp fernbleibt ohne dem Veranstalter davon Mitteilung zu machen. In diesem Fall ist 100% des Campbeitrages zu entrichten.

Aufsichtspflicht bei Minderjährigen Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit (bei Feriencamps je nach Programm inklusive ausgeschriebene Betreuungszeiten, sofern diese gebucht und bezahlt wurden).

Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr Kind vor bzw. nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Sie müssen ihre Kinder informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und dass sie den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die BTA übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe oder einem Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

Gesundheit/Eigenverantwortung

Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sowohl gesundheitliche Probleme vor dem Training als auch gesundheitliche oder konditionelle Probleme, die während des Trainings auftreten, ist er verpflichtet diese dem Trainer sofort mitzuteilen.

Haftung

Die Haftung der BTA für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die BTA haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle, die einem Kunden im Zuge der vertragsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung zustoßen. Für Schäden, die von Personen, mit denen die BTA nicht in einem Vertragsverhältnis steht, verursacht werden, übernimmt die BTA keine Haftung.

Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der BTA leihweise zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial. Der Kunde haftet auch für jegliche Schäden gegenüber der Tennisschule oder deren Kunden, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen oder Tieren verursacht werden.

Gewährleistung

Beanstandung wegen mangelhafter und oder fehlender Leistung der BTA oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen oder während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennisschule zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung der BTA als genehmigt.

Datenschutz

Siehe unsere Datenschutzerklärungen auf https://better-tennis.at/datenschutz

Vermietung von Tennisplätzen durch die Better Tennis Academy GmbH (im Folgenden BTA genannt) auf den Tennisalagen Better Tennis Center Alt Erlaa und Traiskirchen

Durch das Betreten der Tennisanlagen Better Tennis Center Alt Erlaa und Traiskirchen durch Mieter, Mitspieler, Clubmitglieder, Saisonkarteninhaber und Besucher oder die Buchung von Plätzen gelten die AGB der BTA in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

Die Öffnungszeiten der Anlagen Better Tennis Center Alt Erlaa und Traiskirchen können den Aushängen auf den Anlagen oder auf der Homepage https://better-tennis.at im Onlinereservierungssystem (Eversports) der jeweiligen Tennisanlage entnommen werden.

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 24 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

Einzelstunden:

Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können bis 24 Stunden vor Spielbeginn im storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt.

Bucht ein Mitglied oder ein Saisonkarteninhaber einen Platz und er spielt mit einem oder mehreren Gastspielern, die nicht Mitglied oder Saisonkarteninhaber sind, dann sind diese im Online-Buchungssystem anzugeben, das System errechnet automatisch die Platzmiete

Abos:

Abos berechtigen den Kunden zum regelmäßigen Spielantritt auf dem vereinbarten Platz zu der vereinbarten  Zeit. Sie sind rechtsverbindlich und gelten nur für den abgeschlossenen Zeitraum. Der Beginn sowie das Ende jeder Abosaison werden von der Geschäftsleitung festgelegt und dem Kunden zeitgerecht schriftlich bekannt gegeben. Sollte der Kunde aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die gebuchte Abostunde nicht nutzen können, besteht für ihn zweimal pro Saison die Möglichkeit die Abostunde mindestens 24 Stunden vor Beginn des Abos zu stornieren bzw. diese an einem anderen Tag nachzuspielen.

Spieleinheit:

Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit = 60 Minuten. Die 60 Minuten beinhalten auch die erforderliche Platzpflege vor Verlassen des Platzes. Platzpflege bedeutet großflächiges und lückenloses Abziehen der Plätze mit der Abziehmatte (Auch die Spielflächen außerhalb der Linien sind abzuziehen! Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene Stunde berechnet.

Preise:

Es gelten die jeweils auf https://better-tennis.at bekanntgegebenen oder im Onlinereservierungssystem (Eversports) der jeweiligen Tennisanlage hinterlegten Preise. Das Angebot an Nebenleistungen(Duschen, WC, Warmwasser, etc.) wird nach besten Bemühungen zur Verfügung gestellt, ist aber grundsätzlich nicht Vertragsinhalt durch die Buchung einer Dienstleistung und somit besteht kein Anspruch, sollte das Angebot aus technischen Gründen einmal nicht verfügbar sein, darauf oder auf Schadenersatz. Die Beleuchtung für die Plätze ist in der Wintersaison generell und bei Hallenabos oder Freiplatzabos mit Hallenersatzplatz in der Sommersaison ebenso im Mietpreis inkludiert.

Bezahlung/Storno:

Die Bezahlung hat grundsätzlich vor Spielbeginn online oder an der Rezeption bzw. nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Abogebühren sind jedenfalls vor der ersten Spielstunde oder spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt in voller Höhe zu bezahlen. Getätigte Onlinebuchungen sind verbindlich und kostenpflichtig, sofern nicht wieder mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden.

Datenspeicherung

Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Benutzugsvorschriften

Die jeweiligen Hallenplätze und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für allfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch die BTA.

Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen mit allen Wertgegenständen mit auf die Plätze zu nehmen.

Flaschen, Gläser, Dosen und sonstige Behälter, sonstiger Müll sowie Speisen und Kaugummis sind in den aufgestellten Müllsammelbehätern entsprechend zu entsorgen.

Das Rauchen ist in der Halle, in den Umkleiden und in der Kantine generell verboten.

Jeder Besucher und Benutzer der Tennisanlagen hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit geeigneten und sauberen Sportschuhen (Tennisschuhe) betreten werden. Das Tragen von Noppenschuhen, Laufschuhen oder Straßenschuhen ist generell untersagt. Für eventuelle Schäden durch die Benutzung von ungeeignetem Schuhwerk haftet der Träger dieser Schuhe.

Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.

Eltern haften für ihre Kinder (Ausnahme während einer Tennis-Unterrichtseinheit).

Kinder sind auf der Tennisanlage, in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern zu beaufsichtigen (ausgenommen in Tennis-Unterrichtseinheiten).

Unnötiges Lärmen und Toben ist untersagt.

Das Besteigen von Zäunen und Mauern ist verboten

Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis von der Tennisanlage verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen

Das Benützen der Anlagen bzw. Teilen dieser erfordert die vorherige Reservierung und Anmeldung sowie Bezahlung an der Rezeption (Kantine). Sollten Einrichtungen ohne Anmeldung und/oder Bezahlung benützt werden, so wird eine Ersatzgebühr von pauschal € 100,- in Rechnung gestellt. Nach Ermessen kann auch eine Besitzstörungsklage erfolgen und Hausverbot (temporär oder ständig) ausgesprochen werden.

Nutzer des Parkplatzes im Better Tennis Center Alt Erlaa haben vor Verlassen des Pakplatzes die Nutzung an der Rezeption (Kantine) zu melden und eine Parkmünze zu lösen. Auf Wunsch kann auch eine Saison-Parkkarte erworben werden. Fahrzeuge ohne gültige Parkerlaubnis können auf Kosten des Halters abgeschleppt werden oder deren Halter mit einer Besitzstörungsklage belangt werden.

Auf dem Parkplatz gilt Schrittgeschwindigkeit und die STVO. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert die Lösung einer Parkmünze oder einer Saison-Parkkarte an der Rezeption (Kantine).

Im Better Tennis Center Traiskirchen ist das Parken für Kunden für die Dauer des Aufenthalt auf den gekennzeichneten und verfügbaren Parkplätzen generell kostenlos. Lediglich Personal, Trainer und Kunden des Better Tennis Center Traskirchen dürfen diese Parkplätze für die Dauer ihres Aufenthaltes benutzen. Werden andere Fahrzeuge auf diesen Parkplätzen abgestellt können diese auf Kosten des Halters abgeschleppt werden oder deren Halter mit einer Besitzstörungsklage belangt werden.

Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Traglufthalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlagen, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.

Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Wien sowie das österreichische Recht vereinbart

Schlussbestimmung

Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Sollten Bestimmungen bzw. wesentliche Bestandteile der AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.